- Mindestalter 25 Jahre
- Hauptschulabschluss
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; zu beantragen im Einwohnermeldeamt)
- Ärztliche Bestätigung (nicht älter als 3 Monate) über psychische und physische Eignung zur Berufsausübung
Außerdem sind Anmeldefristen (z.B. spätestens 3 Monate vor den jeweiligen Prüfungsterminen im März und Oktober) und eventuelle weitere Anforderungen zu beachten. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
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