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Home / Ausbildung: Psychotherapie HPG / Voraussetzungen

Zulassung zur Prüfung zum/r Heilpraktiker/in für Psychotherapie

Bitte beachten Sie, dass die Gesundheitsämter für die Zulassung zur Überprüfung folgende Voraussetzungen fordern:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Hauptschulabschluss
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate; zu beantragen im Einwohnermeldeamt)
  • Ärztliche Bestätigung (nicht älter als 3 Monate) über psychische und physische Eignung zur Berufsausübung
Außerdem sind Anmeldefristen (z.B. spätestens 3 Monate vor den jeweiligen Prüfungsterminen im März und Oktober) und eventuelle weitere Anforderungen zu beachten. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.


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